- Englisch
- GDPR
- Auch genannt
- Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO, GDPR, DSGVO-konform, DSGVO-konforme
- Thema
- Recht & Sicherheit
Die DSGVO, ausgeschrieben Datenschutz-Grundverordnung, ist eine Verordnung der Europäischen Union, die seit Mai 2018 gilt. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und welche Rechte betroffene Personen haben. Für KI-Videos ist sie wichtig, weil Gesichter, Stimmen, Namen und hochgeladene Aufnahmen meist personenbezogene Daten sind.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ist keine Rechtsberatung.
Wo berührt die DSGVO KI-Videos?
Wenn du ein Foto oder Video einer Person hochlädst, einen eigenen Avatar erstellst oder eine Stimme klonst, verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten. Dafür brauchst du eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, oft eine Einwilligung. Werden Gesichts- oder Stimmmerkmale genutzt, um eine Person eindeutig zu identifizieren, können sie als biometrische Daten unter die besonders geschützten Kategorien nach Art. 9 DSGVO fallen.
Nutzt du ein Tool im Auftrag deines Unternehmens, ist der Anbieter in der Regel Auftragsverarbeiter. Dann braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Sitzt der Anbieter außerhalb der EU, gelten zusätzlich die Regeln zur Übermittlung in Drittländer ab Art. 44 DSGVO.
Worauf du achten solltest
Prüfe vor dem Einsatz, wo der Anbieter Daten speichert, ob er einen AVV anbietet und ob hochgeladene Inhalte für das Training seiner Modelle verwendet werden. Laut Anbieter bieten unter anderem Colossyan, ElevenLabs, HeyGen und Synthesia einen AVV an, EU-Hosting ist bei Colossyan und ElevenLabs angegeben. Eine Übersicht steht unter KI-Videogenerator mit DSGVO.
Lade nur Aufnahmen von Menschen hoch, die eingewilligt haben, und informiere sie, wofür ihre Daten genutzt werden. Lösche Avatare und Stimmklone, wenn sie nicht mehr gebraucht werden oder die Person ihre Einwilligung widerruft. Weitere rechtliche Fragen behandelt der Ratgeber Rechtliches bei KI-Videos.
Häufige Fragen zu DSGVO
Ist ein KI-Videotool aus den USA DSGVO-konform nutzbar?
Das ist möglich, aber nicht automatisch der Fall. Es kommt auf den Vertrag zur Auftragsverarbeitung, die Garantien für die Datenübermittlung in Drittländer und die Einstellungen des Tools an.
Gilt die DSGVO auch, wenn ich nur ein Video mit meinem eigenen Gesicht erstelle?
Für rein private Zwecke gilt sie nicht. Sobald du als Unternehmen oder für berufliche Zwecke Daten verarbeitest, also auch Aufnahmen von Mitarbeitenden, gilt sie.
Relevante Glossareinträge
- AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)Ein AVV ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Er regelt, wie ein Dienstleister wie ein KI-Videotool personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
- PersönlichkeitsrechtDas allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Bild, Stimme, Name und Ansehen eines Menschen. Bei KI-Videos betrifft es Avatare, Deepfakes und Stimmklone.
- Recht am eigenen BildDas Recht am eigenen Bild legt fest, dass Bildnisse einer Person nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden dürfen (§ 22 KUG), auch KI-Abbilder.
- Eigener Avatar (Custom Avatar)Ein eigener Avatar ist ein KI-Avatar, den ein Tool aus Video- oder Fotoaufnahmen einer echten Person erstellt. Er spricht jeden Text mit deren Gesicht.
- Enterprise-TarifEin Enterprise-Tarif ist ein individuell verhandelter Tarif für Unternehmen, mit mehr Nutzern, Single Sign-on, Datenschutzverträgen und eigenem Support.
- C2PA / Content CredentialsC2PA ist ein offener Standard, der Herkunft und Bearbeitung von Bildern und Videos signiert in der Datei speichert, als sogenannte Content Credentials.

Geschrieben von
Autor & Visual Designer · Co-Founder newcreation Media GmbH
Jochen Sahm ist seit 17 Jahren Designer, Freelancer und Photoshop-Experte und Co-Founder der newcreation Media GmbH. Dort verantwortet er KI, Automatisierung und die Wahl der richtigen Werkzeuge. Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026.























