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Persönlichkeitsrecht

Kurz gesagt

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Bild, Stimme, Name und Ansehen eines Menschen. Bei KI-Videos betrifft es Avatare, Deepfakes und Stimmklone.
Was das Persönlichkeitsrecht schütztAus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GGBildStimmeNameGesprochenes WortAnsehenBEI KIDeepfakes, Stimmkloneund KI-Avatare
Gesicht oder Stimme einer echten Person nutzt du nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Das ist eine Begriffserklärung, keine Rechtsberatung.
Englisch
Personality rights
Auch genannt
allgemeines Persönlichkeitsrecht, Persönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsrechtsverletzung
Thema
Recht & Sicherheit

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit eines Menschen vor Eingriffen durch andere. Dazu gehören unter anderem sein Bild, seine Stimme, sein Name, sein gesprochenes Wort und sein Ansehen in der Öffentlichkeit. In Deutschland steht es nicht als eigenes Gesetz im Gesetzbuch. Die Gerichte leiten es aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ab.

Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ist keine Rechtsberatung.

Was hat das Persönlichkeitsrecht mit KI-Videos zu tun?

KI-Tools können Gesichter und Stimmen realistisch nachbilden. Damit lassen sich Menschen Dinge sagen oder tun lassen, die nie passiert sind. Genau hier greift das Persönlichkeitsrecht. Typische Fälle sind Deepfakes, in denen eine echte Person in einer erfundenen Szene auftaucht, geklonte Stimmen, die einen fremden Text sprechen, und KI-Avatare, die nach dem Vorbild einer realen Person erstellt wurden.

Ein besonderer Teil ist das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz. Es regelt, wann Bildnisse von Personen verbreitet werden dürfen. Für personenbezogene Daten wie Gesichtsaufnahmen und Stimmproben gilt zusätzlich die DSGVO.

Worauf du achten solltest

Verwende Gesicht oder Stimme einer echten Person nur, wenn sie ausdrücklich eingewilligt hat, am besten schriftlich und mit klarer Angabe, wofür das Material genutzt wird. Das gilt auch für Kolleginnen, Kunden oder Familienmitglieder. Viele Avatar-Anbieter verlangen deshalb eine Bestätigung per Video, bevor sie einen eigenen Avatar erstellen.

Besonders heikel sind Inhalte, die eine Person herabsetzen, in einen falschen Zusammenhang stellen oder für Werbung nutzen, ohne dass sie zugestimmt hat. Bekannte Personen sind nicht schutzlos, nur weil sie in der Öffentlichkeit stehen. Auch nach dem Tod besteht für eine gewisse Zeit noch Schutz.

Wie du rechtlich sauber mit KI-Avataren und Stimmen arbeitest, fasst der Ratgeber Rechtliches bei KI-Videos zusammen. Hinweise zum eigenen Avatar stehen im Ratgeber KI-Avatar erstellen. Bei konkreten Fragen hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Medienrecht.

Häufige Fragen zu Persönlichkeitsrecht

Ist die Stimme durch das Persönlichkeitsrecht geschützt?

Die Stimme gilt als Merkmal der Persönlichkeit und wird von Gerichten grundsätzlich mit geschützt. Eine fremde Stimme zu klonen und zu verbreiten, ist ohne Einwilligung deshalb riskant.

Darf ich ein KI-Video mit einer bekannten Person erstellen?

Ohne deren Einwilligung ist das rechtlich heikel, besonders wenn die Person etwas sagt oder tut, was sie nie gesagt oder getan hat, oder wenn du damit wirbst. Lass dich im Zweifel anwaltlich beraten.

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Hier kommt der Begriff vor.

Jochen Sahm, Autor & Visual Designer

Geschrieben von

Jochen Sahm

Autor & Visual Designer · Co-Founder newcreation Media GmbH

Jochen Sahm ist seit 17 Jahren Designer, Freelancer und Photoshop-Experte und Co-Founder der newcreation Media GmbH. Dort verantwortet er KI, Automatisierung und die Wahl der richtigen Werkzeuge. Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026.

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